Eröffnung der Segelsportsaison 2021 an der LVSS Basis Bostalsee

Hier die erfreulichen Nachrichten vom 1. Vorsitzenden des Landesverbands saarländischer Segler:

Liebe Segler*innen,

In Abstimmung mit der Ortspolizeibehörde und dem Freizeitzentrum Bostalsee werden wir die diesjährige Segelsportsaison an unserer Basis bereits am 13.3. eröffnen.

Wir möchten Euch allen ermöglichen, unseren Sport auszuüben und stützen uns dabei auf §7, Absatz 5 der VO-CP. (https://www.saarland.de/DE/portale/corona/service/rechtsverordnung-massnahmen/_documents/verordnung-stand-2020-12-15.html#doceb039468-4590-4343-b650-13fe579461f5bodyText15

Dabei gelten die dort genannten Hygiene und Abstandsregeln. Alle Segler*Innen sind verpflichtet, sich über diese zu informieren; ebenso über künftige Änderungen und eventuelle, vom jeweiligen Stand der Pandemie (Inzidenzwert) abhängige Einzelheiten.

Darüber hinaus ist folgendes zu beachten:

  1. Freizeitsegeln ist als Individualsport unter freiem Himmel im o.g. Rahmen erlaubt.  Dies gilt auch für vorbereitende Arbeiten an den Booten, wie z.B. Auftakeln, Slippen oder Kranen. Bei der Besetzung der Boote und evtl. Arbeiten in kleineren Teams (z.B. beim Kranen oder Slippen) sind die geltenden Kontaktbeschränkungen einzuhalten.
  2. Beim Kranen oder Slippen, beim Betreten der Stege sowie in den Sanitärbereichen gilt Maskenpflicht.
  3. Wettkämpfe und Trainings sind bis auf weiteres vorerst nur für Kadersegler erlaubt und nach Rücksprache mit dem LVSS Vorstand der Ortspolizeibehörde anzuzeigen. Ein der Veranstaltung angemessenes Hygienekonzept ist dabei jeweils auszuarbeiten und vorzulegen.
  4. Regatten und Trainings außerhalb des Landeskaders, sowie Segel- bzw. Surfunterricht werden in naher Zukunft ebenfalls möglich sein, soweit die Verordnungs- und Infektionslage dies erlauben. Entsprechende Veranstaltungen sind zuvor mit dem LVSS Vorstand abzustimmen und ggf. behördlich zu genehmigen.
  5. Übernachtungen sind auf der Basis derzeit noch nicht gestattet, auch nicht in Wohnwägen mit Saisonstellplatz.  Lediglich für z.B. ein Kadertraining von 2 Tagen oder mehr wäre auf besonderen Antrag eine Ausnahme zulässig, nicht aber für den Freizeitsport.
  6. Das Bistro bleibt bis auf weiteres geschlossen, kann aber hoffentlich bald ebenfalls wieder öffnen. Hier gelten die Verordnungen für die Gastronomie und deren Einhaltung bzw. Umsetzung obliegt unserem Pächter

Darüber hinaus bitten wir zu beachten, dass die Rettungswache des Kreishafens  erst ab dem 20.3. besetzt sein wird;  ab dann geht auch der dortige Kran wieder in Betrieb

Ahoi und Sport frei!

Prof. Dr. Claus-Michael Lehr
1.Vorsitzender LVSS e.V.
Email: 1.vorsitzender@lvss.de